Die Angehörigen unseres Beirats sind mit unserer Gesellschaft weder gesellschaftsrechtlich noch haftungsrechtlich verbunden, insbesondere stellt der Beirat kein Organ unserer Gesellschaft dar. Eine Vertretungsberechtigung der Beiratsmitglieder für unsere Gesellschaft oder deren Gesellschaftern besteht nur, sofern diese im Einzelfall erteilt worden ist. Mit der Einrichtung eines Beirates beabsichtigen wir, unsere Leistungen im Interesse unserer Patienten, Patienten-Besitzer und ggf. involvierter Operationskosten- oder Tierkrankheitskostenversicherer stetig weiter zu verbessern. Unsere Beiratsmitglieder arbeiten jederzeit frei von Weisungen, objektiv und nach dem Standard ihrer jeweiligen Profession.
Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Zertifizierter Healthcare Compliance Officer (Steinbeis Hochschule) Tax Compliance Officer (C.H. Beck) Lehrbeauftragter für Medizinstrafrecht (Universität Witten/Herdecke) Lehrbeauftragter für Medizinstrafrecht Fachanwalt für Strafrecht Rechtsanwalt beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC) Ordentlicher Professor für Strafrecht & Öffentliches Recht (Technische Hochschule Köln) Zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV e.V.) Zertifizierter Verteidiger für Steuerstrafrecht (DSV e.V.) Mitglied des Ausschusses „Verfassungsrecht“ der Bundesrechtsanwaltskammer Visiting Professor an der Auburn University at the State of Alabama, USA
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